Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tom Eichler - IHR VORZIMMER

1. Geltung & Vertragsabschluss

1.1. Tom Eichler (im Folgenden “Auftragnehmer“) erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern kein separater Dienstvertrag geschlossen wird. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem unternehmerischen Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebote und Preise

2.1. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der vereinbarte Preis richtet sich nach Art und Umfang der Aufgaben.

2.3. Der Kunde erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots des Auftragnehmers kostenpflichtig ist.

2.4. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

2.5. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands sind für die korrekte Abführung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde ihres Landes selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer verrechnet an unternehmerische Kunden außerhalb Deutschlands im Sinne des Reverse Charge Verfahrens ausschließlich netto, ohne Mehrwertsteuer.

3. Vertragssprache, Vertragsabschluss und -annahme

3.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Der Kunde erhält die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers mittels Bestätigung via E-Mail oder Unterzeichnung eines vom Auftragnehmer ausgestellten unverbindlichen Angebots zu beauftragen. Bei einer langfristigen Zusammenarbeit wird ein Dienstvertrag geschlossen

3.3. Ein gültiger Vertragsabschluss kommt erst nach Annahme des Auftragnehmers zustande.

4. Dienstleistungsangebot

4.1. Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht zwingend örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an. Der Kunde hat nach Vertragsannahme die Möglichkeit dem Assistenten einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Aufgaben/Arbeitsaufträge zu übermitteln.

4.2. Der Kunde hat dem Assistenten eine eindeutige und verständliche Einweisung für den Arbeitsauftrag und -umfang, sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise zu geben. Zusätzlich gibt der Kunde, bei Bedarf, eine für das Volumen des entsprechenden Arbeitsauftrages angemessene Frist (siehe Punkt 13.) vor.

4.3. Die Wahl es Arbeitsortes unterliegt dem Assistenten.

4.4. Wenn für vom Kunden gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.

5. Leistungsumfang

5.1. Zusätzliche oder abweichende Aufgaben sind vorab zwischen Auftragnehmer und Kunden schriftlich zu vereinbaren.

5.2. Der Auftragnehmer hat das Recht, Aufgaben die wesentlich von den vereinbarten Aufgaben abweichen abzulehnen.

6. Taktung und Zeitaufzeichnung

6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 15 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.

6.2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.

6.3. Arbeitspausen werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt

7. Kündigung

7.1. Eventuelle Kündigungsfristen sind den jeweiligen Dienstvertrag zu entnehmen.

7.2. Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail oder Post) an die im Dienstvertrag angegebene Adresse zu erfolgen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Gemäß vereinbarter Bedingungen im Dienstvertrag, sofern nicht vereinbart, Nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung innerhalb 10 Tage fällig.

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form, per E-Mail, zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1. Der Kunde ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, sofern dies zur Ausführung des zu erledigenden Arbeitsauftrages notwendig ist. Der Kunde hat insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Fristen und die gewünschte Arbeitsausführung rechtzeitig bekannt zu geben.

10.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass elektronisch sowie postalisch oder persönlich übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren sowie frei von Viren sind. Schäden, die aufgrund von vom Kunden übermittelten, fehlerhaften Daten und Dokumenten entstehen, sind vollständig von diesem zu ersetzen bzw. zu begleichen.

10.3. Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die mit dem Kunden vereinbarten Deadlines der betroffenen Arbeitsaufträge aufzuheben oder nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeit am betroffenen Arbeitsauftrag vollständig einzustellen.

11. Urheberrechte

11.1. Der Kunde bestätigt, dass die Urheberrechte bzw. Reproduktionsrechte bei allen von ihm an den Auftragnehmer übermittelten Arbeiten/Dokumenten bei ihm liegen. Der Kunde verpflichtet sich den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12. Bereitstellung von Arbeitsergebnissen

12.1. Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer an den Kunden elektronisch per E-Mail und wenn nötig mit Anhang oder mittels Downloadlink versendet.

12.2. Alternative Übertragungswege sind vorab zwischen beiden Parteien schriftlich abzuklären. Hierfür anfallende Kosten für Porto sind vom Kunden vollständig zu übernehmen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

12.3. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien und Anhänge fehlerfrei funktionieren und frei von Viren sind. Für auf dem Übermittlungsweg entstandene Verfälschung, Verstümmelung oder sonstige Beschädigung besteht keine Haftung.

13. Fristen

13.1. Die vom Auftragnehmer für Arbeitsaufträge angegebenen Fristen bzw. Deadlines gelten als unverbindlich, sofern dies nicht anders schriftlich vom Auftragnehmer rückbestätigt wurde.

13.2. Die Fristen sind entsprechend des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes angemessen zu setzen.

13.3. Ein Arbeitsauftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn dieser dem Kunden per E-Mail bzw. auf den zuvor schriftlich vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt wurde.

13.4. Vom Kunden angegebene Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn dieser alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere benötigte Arbeitsmittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Frist dementsprechend.

13.5. Der Auftragnehmer kann Fristen verlängern, wenn sich Arbeitsaufträge als unvorhersehbar umfangreicher erweisen oder der Kunde den Arbeitsauftrag nachträglich erhöht.

13.6. Der Auftragnehmer hat den Kunden schnellstmöglich über die Nichteinhaltung der Frist zu informieren und eine neue voraussichtliche Frist anzugeben.

14. Leistungsmängel

14.1. Der Kunde hat dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zu gewähren.

14.2. Lässt der Auftragnehmer vereinbarte Nachfristen zur Mängelbeseitigung verstreichen ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde eine angemessene Wert- oder Zeitgutschrift für sich beanspruchen.

14.3. Gewährleistungsansprüche berechtigen den unternehmerischen Kunden nicht zur Zurückhaltung oder eigenständigen Minderung vereinbarter Zahlungen.

15. Leistungserbringung durch Dritte

15.1. Der Auftragnehmer ist, sofern im Dienstvertrag anderweitig geregelt, dazu berechtigt, die vom Kunden übertragenen Aufgaben teilweise oder vollständig durch Dritte erbringen zu lassen. Die Auswahl, Abwicklung sowie Bezahlung dieser externen Dienstleister erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.

15.2. Es besteht zu keiner Zeit ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und den vom Auftragnehmer ausgewählten externen Dienstleistern.

16. Verschwiegenheit und Geheimhaltung

16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte (ausgenommen in den Fällen des Punktes 15.) zu übergeben. Sollte es vom Kunden gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.

16.3. Vom Auftragnehmer beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Kundenarbeitsaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dritte Dienstnehmer keine Kundendaten weitergeben. Der Auftragnehmer hat zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte dritte Dienstleister nur die für den Arbeitsauftrag nötigsten Informationen erhält. Sofern möglich, ist die Identität des Kunden zu schützen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung und bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

16.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.

16.5. Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

17. Haftung

17.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und dessen Angestellten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der unternehmerische Kunde zu beweisen.

17.2. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

17.3. Schadensersatzansprüche des unternehmerischen Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers.

18. Sonstiges

18.1. Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Allfällige Änderungen sind wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

18.2. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

18.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.